Die folgenden Leistungen erbringen wir bei Ihnen zu Hause oder in den Wohngemeinschaften:
Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
Grundpflege
Hauswirtschaftliche Versorgung
Verhinderungspflege
Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um die Möglichkeit einer vorübergehenden Pflege zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft. Fällt ihre Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub für eine bestimmte Zeit aus, ist die Beantragung einer Verhinderungspflege über die Pflegekasse möglich. Voraussetzung für die Bewilligung der Verhinderungspflege ist ein bestehender Pflegegrad. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Weitere Dienstleistungen
Beratung
Für Ihre Anliegen haben wir immer ein offenes Ohr. Wir sind Ihnen bei Antragsstellung gegenüber Pflegekassen, Krankenkassen und Sozialämtern behilflich. Sollte die Pflegekasse Sie zu einem Beratungseinsatz nach § 37.3 aufgefordert haben? Wählen Sie unsere Rufnummer, wir helfen Ihnen umgehend. Gerne klären wir in persönlichem Gespräch alle Kostenfragen, hierzu steht Ihnen unsere Pflegedienstleitung jederzeit zur Verfügung.